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KFZ-Versicherungen für PKW, LKW, Omnibusse, Reisemobile ...

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Lohnt sich ein Wechsel der Kfz-Versicherung?

Die Beitrage der verschiedenen Kfz-Versicherungsgesellschaften unterscheiden sich meist sehr stark voneinander. Es lohnt sich deshalb, die verschiedenen Kfz-Versicherungsbeiträge, sowie die Leistungen zu vergleichen. Im Extremfall können Sie mehrere hundert Euro jährlich durch einen Wechsel der Kfz-Versicherung sparen. Die Höhe können Sie nur durch einen Versicherungsvergleich zuverlässig ermitteln, da hier die Faktoren, für die Rabatte gewährt werden, genau berechnet werden.
Ein Vergleich und der damit verbundene Wechsel kann sich zudem als gewinnbringend herausstellen, falls sich Ihre Lebenssituation verändert hat, denn möglicherweise bekommen Sie nun zusätzliche Rabatte gewährt, von denen Sie im Vorjahr noch nicht profitieren konnten. Häufig bieten Kfz-Versicherer Neukunden niedrige Beiträge an.

Überprüfen Sie Ihre KFZ-Versicherung und sparen Sie bei einem Wechsel mehrere hundert Euro

Wechsel oder Kündigung einer KFZ-Versicherung
Eine KFZ-Versicherung können Sie jährlich kündigen. Sie müssen nur dafür sorgen, dass die Kündigung fristgemäß bei Ihrem Versicherer ankommt. In der KFZ-Haftpflichtversicherung beträgt die Kündigungsfrist grundsätzlich einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres (meist zum 1. Januar - 12:00 Uhr). Die Kündigung muss also spätestens am 30. November bei Ihrem Versicherer eingegangen sein.
Ordentliche Kündigung (Wechsel) einer KFZ-Versicherung
Eine KFZ-Versicherung können Sie jährlich kündigen. Sie müssen nur dafür sorgen, dass die Kündigung fristgemäß bei Ihrem Versicherer ankommt. In der KFZ-Haftpflichtversicherung beträgt die Kündigungsfrist grundsätzlich einen Monat zum Ende des Versicherungsjahres (meist 31. Dezember). Die Kündigung muss also spätestens am 30. November bei Ihrem Versicherer eingegangen sein (am Besten per Einschreiben). Nur so können Sie später beweisen, wann der Versicherer Ihre Kündigung erhalten hat.

Kündigung nach einem Schadensfall
Auch nach einem Schadensfall (bis einen Monat nach der Regulierung) kann sowohl der Versicherungsnehmer, als auch das Versicherungsunternehmen, den Vertrag kündigen. Kündigen Sie, müssen Sie dennoch die gesamte Jahresprämie bezahlen. Deshalb ist es meistens günstiger erst zum Ablauf des Versicherungsjahres eine ordentliche Kündigung auszusprechen. Kündigt Ihnen die Versicherung nach einem Schaden, erhalten Sie zu viel gezahlte Beiträge zurück.

Kündigung nach Prämienerhöhung
Spätestens einen Monat, nachdem Sie die Rechnung mit einer Beitragserhöhung erhalten haben, können Sie zum Zeitpunkt der Erhöhung kündigen. Auch wenn Sie Ihre Jahresrechnung erst Ende Dezember erhalten, können Sie noch bis Ende Januar, rückwirkend zum 1.1., den Vertrag beenden.

Fahrzeugwechsel
Wenn Sie sich ein neues Fahrzeug kaufen, können Sie einen bestehenden Versicherungsvertrag kündigen. Wenn Sie Ihr neues Fahrzeug bei einer anderen Gesellschaft versichern, gilt dies automatisch als Kündigung der alten Police. Eine ausdrückliche Kündigung ist nicht erforderlich.